Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, der auch eine private Pflegeperson hat, hat im Jahr Anspruch auf Verhinderungspflege bei Abwesenheit der Pflegeperson.
Diese Leistung kann man zuhause in Anspruch nehmen oder an einem anderen Ort nach Wahl.
Die Schloßsee- Residenz kann diese Leistungen im Haus anbieten, wenn ein ausgestattetes Gästezimmer zur Verfügung steht, die Pflege wird über den ambulanten Pflegedienst im Haus abgerechnet.
Für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selber aufkommen. Diese Leistung muss vorher bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.